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Neuer Grenzwert für Cannabis am Steuer: Urteil in Dortmund sorgt für Diskussion

Erfahre mehr über das bahnbrechende Urteil aus Dortmund, das den Grenzwert für THC beim Autofahren erhöht und somit Rechtsunsicherheit in Deutschland schafft.

2.6.2024
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2
minuten

Dieser Artikel ist eine Zusammenfassung aus dem Video 'Gericht spricht Kiffer frei!' von ADAC.

In einer bemerkenswerten Wendung der Rechtsprechung hat ein Gericht in Dortmund einen Autofahrer freigesprochen, der mit einer Konzentration von 3,1 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum beim Fahren erwischt wurde. Damit setzte es faktisch einen neuen Grenzwert für den Konsum von Cannabis am Steuer fest und sorgt damit für Diskussionen und Unsicherheit im juristischen Raum.

Durch das Cannabisgesetz, das im April 2024 in Kraft trat, ist der Konsum von Cannabis teilweise legalisiert worden. Doch die Frage, wie sich das auf die Straßenverkehrssicherheit auswirkt und wann eine Person als fahruntauglich eingestuft wird, bleibt nach wie vor umstritten. Bisher liegt dieser sogenannte analytische Grenzwert laut Straßenverkehrsgesetz bei einem Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Dieser Wert wird als Grenze angesehen, ab der eine Beeinträchtigung der Fahrsicherheit möglicherweise zu erwarten ist.

Ende März 2024 empfahl jedoch eine vom Bundesministerium eingesetzte Expertenkommission, diesen Grenzwert anzuheben. Die Fachleute schlugen vor, Fahrten erst ab einem Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum mit einem Bußgeld und Fahrverbot zu bestrafen. Sie argumentierten, dass dieser Wert etwa einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille entspricht und noch deutlich unter dem Wert liegt, ab dem ein generelles Unfallrisiko einsetzt.

Bemerkenswert an dem Urteil des Amtsgerichts Dortmund ist, dass es diesen höheren Grenzwert bereits in seiner Urteilsfindung anwendete, obwohl der Gesetzgeber diesen noch nicht offizielle festgelegt hat. Entscheidend war, dass die juristische Bewertung nicht mehr bei dem bisher angesetzten Wert von 1,0 Nanogramm, sondern nun erst ab 3,5 Nanogramm vorliegt. Dies führte letztendlich zum Freispruch des angeklagten Fahrers.

Die Entscheidung des Gerichtes führt jedoch zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit und Ungerechtigkeit, da andere Gerichte weiterhin den bisherigen Grenzwert von 1,0 Nanogramm anwenden können und unter Umständen Fahrer bei gleicher THC-Konzentration bestrafen. Daher besteht Handlungsbedarf für den Gesetzgeber, um eine klare und einheitliche Regelung zu schaffen.

🔎 Verdampft die Gerechtigkeit? Aufgrund des Urteils des Amtsgerichts Dortmund besteht eine erhebliche Rechtsunsicherheit, da andere Gerichte noch den alten Grenzwert anwenden könnten.

⚖️Freie Fahrt für Freizeit-Kiffer? Mit dem Freispruch des Autofahrers hat das Gericht in Dortmund den Grenzwert für das Führen eines Fahrzeugs unter Cannabiseinfluss faktisch auf 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum angehoben.

🌿Cannabis und Lenkrad - eine knifflige Mischung: Mit der Teilegalisierung von Cannabis gibt es dringenden Handlungsbedarf für eine gesetzliche Regelung, die eine klare Grenze für den THC-Gehalt im Blut beim Autofahren definiert.

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