Erfahre, wie die Renten in Deutschland berechnet werden und welche Rolle Grundsicherung, Entgeltpunkte und private Altersvorsorge spielen. Verstehe die Bedeutung von Grundsicherung, Entgeltpunkten und Grundrente für deine finanzielle Planung im Alter.
Dieser Artikel ist eine Zusammenfassung aus dem Video 'Die niedrigste Rente, die Du in Deutschland bekommen kannst (2024)' von Finanztip.
Die niedrigste Rente, die jemand in Deutschland erhalten kann, variiert je nach individueller Laufbahn und Lebenssituation. Wesentliche Faktoren, die die Höhe der Rente beeinflussen, sind die Einkommenshistorie und die Anzahl der Jahre, in denen man in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.
In der Regel wird die Rentenhöhe anhand der sogenannten Entgeldpunkte berechnet, die man während seiner Arbeitszeit angesammelt hat. Entgeldpunkte sind die Währung der deutschen Rentenversicherung. Man erhält einen solchen Punkt, wenn man im Jahr so viel verdient hat wie der Durchschnitt aller gesetzlich Rentenversicherten. Der derzeitige Wert eines solchen Punktes beträgt in Ost- und Westdeutschland 37,60 € pro Monat.
Eine Person kann jedoch nicht beliebig viele dieser Punkte erwerben, da die Beitragsbemessungsgrenze bei 87.600 € im Westen und 85.200 € im Osten liegt. Je weniger man verdient und einbezahlt, desto weniger Entgeltpunkte sammelt man und desto geringer fällt die Rente aus. Wenn man nie in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, erhält man natürlich auch keine Rente aus dieser Quelle.
In Deutschland gibt es aber zwei Sicherungssysteme, die sicherstellen, dass niemand ohne finanzielle Unterstützung dasteht: Die Grundrente und die Grundsicherung. Die Grundrente kommt zum Tragen, wenn jemand lange in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, jedoch nur wenig verdient hat. Sie wird auf der Basis der Entgeltpunkte berechnet, wobei eine Deckelung bei maximal 80% des Durchschnittsverdiensts vorgenommen wird. Neben der Regelaltersrente können Rentner somit auch noch eine Grundrente erhalten.
Sollte dies nicht zum Leben reichen, greift die Grundsicherung. Diese setzt sich aus den Wohnkosten und einem festgelegten Regelbedarf zusammen. Vom Gesamtbetrag wird dann die eigene Rente abgezogen, um den Betrag der Grundsicherung zu ermitteln. Zu beachten ist, dass bei der Berechnung der rentenrelevanten Einkünfte diverse Freibeträge angerechnet werden. Auf Antrag kann zudem der Rundfunkbeitrag erlassen werden.
Wer allerdings Altersvorsorgevermögen hat, muss dieses zunächst aufbrauchen, bevor die Grundsicherung in Anspruch genommen werden kann. Dabei gilt ein Freibetrag von 10.000 € pro Person bzw. 20.000 € für Ehepaare. Selbstgenutztes Wohneigentum bleibt bei dieser Berechnung unberücksichtigt.
Im schlimmsten Fall, nämlich ohne Anrecht auf die gesetzliche Rente, resultiert daraus, dass die Grundsicherung die einzige verfügbare finanzielle Unterstützung ist. Diese wird jedoch erst nach dem Aufbrauchen aller anderen finanziellen Reserven gewährt, und auch hier können Sonderregelungen gelten, etwa bei zu großer Wohnfläche.
Die Beispiele illustrieren die Bedeutung der privaten Altersvorsorge und die Wichtigkeit der finanziellen Planung für das Alter. Als Faustregel gilt, dass man wahrscheinlich Anspruch auf Grundsicherung hat, wenn man als Single weniger als 924 € im Monat zur Verfügung hat. Zudem können auch Personen, die noch arbeiten, unter Umständen staatliche Unterstützung in Form von Wohngeld erhalten.
✨Codewort 'Grundrente': Grundrente kann dazu dienen, geringe reguläre Renten aufzustocken, wenn mindestens 33 Beitragsjahre vorliegen.
🧮Codewort 'Entgeldpunkte': Entgeldpunkte sind das Maß, an dem sich die Höhe der Rente orientiert und ergeben sich aus dem durchschnittlichen Einkommen während der Erwerbstätigkeit.
💰Codewort 'Grundsicherung': Die Grundsicherung tritt ein, wenn Rente und Grundrente nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
🏦Codewort 'Altersvorsorgevermögen': Altersvorsorgevermögen und andere finanzielle Ressourcen müssen zuerst aufgebraucht werden, bevor man Anspruch auf Grundsicherung hat.
🏡Codewort 'Wohneigentum': Wohneigentum zählt nicht zum Vermögen, das zum Bestreiten des Lebensunterhalts herangezogen werden muss.